Antragstellung
Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen diese bei der Pflegekasse beantragt werden. Anlaufstelle ist die jeweils zuständige Krankenkasse.
Auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können die Antragstellung übernehmen, wenn sie dazu vom Pflegebedürftigen bevollmächtigt worden sind.
Auf die Antragstellung folgt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt ca. fünf Wochen.
myfaircare-Tipp:
Im Antrag wird nach der Art der Pflege (häuslich oder stationär, private Pflegeperson oder Pflegedienst) gefragt. Bei Antragstellung müssen also die Planungen und Überlegungen zur Pflege bereits abgeschlossen sein. Nachträgliche Veränderungen (Pflegebedarf, Pflegeperson), die sich auf die Leistungen auswirken können jederzeit neu beantragt werden.
