Finanzierung
Für die verschiedenen Arten der Pflege zahlt die Pflegekasse pauschal nach Pflegestufen gestaffelte Beträge aus. Voraussetzung dafür ist der Antrag bei der Pflegekasse und die Feststellung der Pflegestufe durch den MDK.
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, können Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird den Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen und in der Regel an die pflegenden Personen als Anerkennung weitergegeben.
Die Höhe des Pflegegeldes beträgt aktuell gestaffelt nach Pflegestufen:
Pflegestufe I: 235,- €
Pflegestufe II: 440,- €
Pflegestufe III: 700,- €
Pflegegeld und Sachleistungen sind kombinierbar und werden dann entsprechend anteilig gewährt.
Sachleistung für häusliche Pflege
Für den Einsatz von Pflegediensten bei der häuslichen Versorgung werden aktuell gestaffelt nach Pflegestufen gewährt:
Pflegestufe I: 450,- €
Pflegestufe II: 1.100,- €
Pflegestufe III: 1.550,- €
in Härtefällen: 1.918,- €
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Für die zeitweise teilstationäre Pflege werden aktuell gestaffelt nach Pflegestufen gewährt:
Pflegestufe I: 450,- €
Pflegestufe II: 1.100,- €
Pflegestufe III: 1.550,- €
Vollstationäre Versorgung
Für die Unterbringung in vollstationären Einrichtungen gewähren die Pflegekassen aktuell gestaffelt nach Pflegstufen:
Pflegestufe I: 1.023,- €
Pflegestufe II: 1.279,- €
Pflegestufe III: 1.550,- €
in Härtefällen: 1.918,- €
myfaircare-Tipp:
Die von der Pflegekasse ausgezahlten Beträge decken in den seltensten Fällen den tatsächlichen finanziellen Aufwand für die Pflege. Sie mindern allerdings die finanzielle Belastung der Familien und verhelfen den Pflegebedürftigen zu entsprechenden Pflegeleistungen. Empfehlenswert sind Zusatzversicherungen, die auf die jeweils persönlichen Verhältnisse zugeschnitten werden. Informationen bieten die Krankenversicherungen und die Pflegestützpunkte.
