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Überblick Pflegeangebot



häuslich, ambulant – die bevorzugte Pflegeform

Die besten Lebensbedingungen für pflegebedürftige Menschen bietet die lange vertraute Umgebung des jeweiligen Zuhauses und des bekannten sozialen Umfeldes. Die bevorzugte Pflegeform ist daher die häusliche Pflege durch Angehörige oder durch ambulante Pflegedienste. Sie wird durch die Pflegekassen unterstützt.

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Unterstützung für pflegende Angehörige?

Für pflegende Angehörige oder Bekannte, die einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegen, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen.

Neben dem Pflegegeld wurde die Pflegezeit eingeführt, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erleichtert, sich eine befristete Auszeit für die Pflege von nahen Angehörigen zu nehmen.

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, wenn die Pflege selbst durch Angehörige sichergestellt wird. Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben werden.

Die Pflegezeit ist eine unbezahlte sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für höchstens sechs Monate. Tritt plötzlich die akute Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen ein, gilt das als kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Beruftsätige Angehörige können dann bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine angemessene Pflege zu organisieren.

Wer einen Angehörigen für mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt, gilt als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Pflegepersonen, die darüber hinaus nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, werden von der Pflegeversicherung rentenversichert und für die Zeiten der Pflegetätigkeiten unfallversichert. Auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist möglich. Informationen dazu erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

Zur Bewältigung des komplexen Pflegealltages bieten die Pflegekassen den pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse und Hilfestellungen an.

myfaircare-Tipp:
Die Pflegekasse zahlt außerdem eine notwendige Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Erkrankung für die Pflege ausfällt. Diese Verhinderungspflege kann für maximal vier Wochen im Jahr beantragt werden. Die Inanspruchnahme ist erstmalig sechs Monate nach Beginn der Pflege möglich.

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ambulante Pflegedienste – professionelle Dienstleister kommen ins Haus

Zur Unterstützung der Pflegepersonen für bestimmte Tätigkeiten oder zur kompletten Übernahme häuslicher Pflege stehen ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Das Personal des Pflegedienstes kommt ins Haus und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege.

Die ambulanten Pflegedienstleistungen im Überblick:

  • grundpflegerischen Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung) 
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen)
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (Essensbelieferung, Organisation von Fahrdiensten und Kranken-
    transporten) sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung).

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Rundum-Versorgung durch stationäre Pflege

Der Pflegeaufenthalt in einer stationären Einrichtung (Altenwohnheim, Altenheim oder Pflegeheim) kann für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet nötig werden.

Wenn die häusliche Pflege für einen bestimmten Zeitraum (Urlaub, Krankheit der Pflegeperson) nicht möglich ist, oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderlich wird, kann der befristete Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nötig sein. Diese Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die unabhängig von der Einstufung von allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe beansprucht werden kann.

Auch zur Gewährleistung der Pflege zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten, in denen die Pflegeperson nicht zur Verfügung steht, gibt es die Möglichkeit der teilstationären Versorgung. Die Pflegebedürftigen pendeln dann zwischen ihrer Wohnung und der entsprechenden Einrichtung zum Beispiel zur Überbrückung der Berufstätigkeit der Pflegeperson.
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, nicht jedoch die Verpflegungskosten. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können mit anderen ambulanten Sachleistungen und/oder dem Pflegegeld kombiniert werden.

Die vollstationäre Pflege kommt zum Tragen, wenn eine ausreichende häusliche oder teilstationäre Versorgung nicht möglich ist. Dabei erfüllt die Pflegestufe III die Voraussetzungen für die vollstationäre Versorgung. Bei den niedrigeren Pflegestufen kann die Pflegekasse die Notwendigkeit durch den MDK prüfen lassen.
Entsprechend der Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag an das Pflegeheim (Pflegesatz) für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung in der Einrichtung. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, eventuell anfallende Investitionskosten und Kosten für besondere Komfortleistungen müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

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stationäre Einrichtungen

In Altenwohnheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner relativ eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche, haben aber die Möglichkeit, die Mahlzeiten in Gesellschaft mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu sich zu nehmen.

Altenheime bieten zusätzlich pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in der Regel in abgeschlossenen kleinen Wohnungen oder Appartements.

In Pflegeheimen sind die Bewohnerinnen und Bewohner überwiegend in Einzel- oder Doppelzimmern untergebracht, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Hier ist die umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung gewährleistet.

myfaircare-Tipp:
Viele der heutigen Einrichtungen bieten auch Kombinationen der drei traditionellen Heimtypen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. Es wird empfohlen, verschiedene Einrichtungen persönlich zu besuchen, die Angebote zu vergleichen und mit Bewohnern der Einrichtungen zu sprechen.

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Pflegebedarf – was nun?

In dieser Übersicht finden Sie chronologisch geordnet und kurz-
gefasst die notwendigen Schritte für die erfolgreiche Organisation der individuellen Pflege.

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